Urkundenschriften

von Thomas Engelke (Augsburg)

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Die Entwicklung der Urkundenschrift muss immer im Zusammenhang mit der Entwicklung des Urkundenwesens an sich betrachtet werden. Die Zeitumstände, die Funktionalität der verschiedenen Bestandteile der Urkunde und der Verwendungszweck der Urkunde lassen sich auch daran ablesen, welche Schrift verwendet wurde.

Film: Urkundenschriften

Schriftbild und Funktion

Magazin im Bayer. Hauptstaatsarchiv München

Die Schriften, die in mittelalterlichen Urkunden Verwendung fanden, sind vielfältig und variieren je nach Aussteller der Urkunde erheblich. Eines ist ihnen jedoch zumeist gemein, sie sind etwas feierlicher und sauberer als die meisten Buchschriften oder als Kanzleischriften aus der gleichen Zeit geschrieben. Das hängt mit dem Charakter der Urkunde als Rechtsinstrument zusammen, das immer auch eine Außenwirkung hat und haben soll. Darüber hinaus hängt die Entwicklung von Urkundenschriften auch ganz erheblich von der Entwicklung des Urkundenwesens selbst ab. Wenn auch die ganze Bandbreite verschiedener Urkundenschriften des Mittelalters – wie reden hier räumlich von ganz Europa und zeitlich von etwa 1000 Jahren – in diesem Format nicht einmal annähernd dargestellt werden kann, so sollen am Beispiel der Königsurkunde ein paar wesentliche Schlaglichter auf die wichtigsten Entwicklungen geworfen werden.

Eine Königsurkunde des 11. Jahrhunderts

Als erstes Beispiel soll hier eine Urkunde des Kaisers Heinrich III. aus dem Jahr 1049 dienen. Es geht um die Verleihung eines Wildbannes in der Gegend von Passau an das Hochstift Passau. Inhaltlich ist die Urkunde also nichts Besonderes, aber das spielt in unserem Zusammenhang nur insofern eine Rolle, als hier trotzdem mit die aufwändigste Form der Königsurkunde gegeben ist. Wenn wir uns nun als erstes der hier verwendeten Urkundenschrift zuwenden, stellen wir auf den ersten Blick fest, dass wir es mit zwei höchst unterschiedlichen Urkundenschriften zu tun haben.

Urkunde Kaiser Heinrichs III. (1049)
(Bayer. Hauptstaatsarchiv München)

Littera Elongata

Littera Elongata in einer Urkunde Kaiser Heinrichs III. (1049)

Dies ist zum einen eine sogenannte „littera elongata“, eine Auszeichnungsschrift. Sie wird in der ersten Zeile der Urkunde verwendet und im unteren Teil nochmals. Bei dieser Schrift sind die Schäfte der einzelnen Buchstaben schon fast absurd lang gezogen, so dass insgesamt der Eindruck von so etwas wie einer Blockschrift entsteht. Und angesichts der Auffälligkeit der Schrift ist es auch kein Wunder, wenn man konstatieren kann, dass diese Schrift an funktional exponierten Stellen der Urkunde zu finden ist. Dies ist zum einen die erste Zeile, die eine Anrufung Gottes und die Intitulatio, also die Selbstnennung des Herrschers, der die Urkunde ausgestellt hat, enthält. Zum zweiten wird die „Elongata“ in der sogenannten „Signumzeile“ verwendet, in der sich auch das große Monogramm des ausstellenden Herrschers findet. Funktional entspricht diese Zeile quasi der „Unterschrift“ des Herrschers. Und auch die dritte in Elongata geschriebene Zeile der Urkunde ist funktional bedeutsam. Es handelt sich um die sogenannte „Rekognitionszeile“, also die Beglaubigung der Urkunde durch den kaiserlichen Kanzler.

Diplomatische Minuskel

Dagegen erscheint die zweite verwendete Urkundenschrift auf den ersten Blick fast schon etwas unscheinbar. Aber nur auf den ersten Blick. Eines der wesentlichen Kennzeichen dieser als diplomatische Minuskel bezeichneten Schrift ist es, dass die Ober- und Unterlängen der Buchstaben im Vergleich zu deren Korpus außerordentlich lang gezogen sind. Auf diese Weise wird hier für eine Zeile soviel Platz benötigt, wie z.B. in einem Amtsbuch – sei es in Buchschrift oder in Kanzleischrift – drei Zeilen brauchen würden. Das ist umso bemerkenswerter, als dass wir uns in einer Zeit befinden, in der Pergament als einziger vorhandener Beschreibstoff extrem teuer war, Schriften ansonsten also immer sehr platzsparend verwendet wurden. Und auch wenn man sich die hohe Gleichmäßigkeit der Buchstaben ansieht, die Schnörkel an einigen der Oberlängen, oder auch die kunstvoll verzierten Kürzungszeichen – man fühlt sich insgesamt mehr an Kalligraphie erinnert als an einfaches Schreiben.

Diplomatische Minuskel in einer Urkunde Kaiser Heinrichs III. (1049)

Kapitälchenschrift

Kapitälchenschrift

Ebenfalls hinzuweisen ist darauf, dass es auch innerhalb der diplomatischen Minuskel Möglichkeiten der Hervorhebung gibt. Hier geschieht das in Form von einer Kapitälchenschrift, mit der z.B. die Namen der beiden Bäche wiedergegeben werden, die den verliehenen Wild-bann begrenzen. Aber auch weitere Eigennamen sind auf diese Weise hervorgehoben. Das alles zusammengenommen, verwundert es wenig, wenn sich feststellen lässt, dass neben anderen äußeren Merkmalen wie Siegel, Monogramm oder „Bienenkorb“ in der Rekognitionszeile in dieser Zeit auch die Urkundenschrift eines von mehreren Zeichen der Beglaubigung, also der Echtheit der Urkunde war.

Die Urkundenschrift im Spätmittelalter

Doch das ändert sich in der Folgezeit fundamental. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts setzt sich die sogenannte Siegelurkunde durch. Wie es der Name schon andeutet, ist jetzt das Siegel das wesentliche Beglaubigungsmittel, alle anderen äußeren Merkmale der Urkunde, darunter eben auch die Schrift als solche, verlieren an Bedeutung. Und ein weiteres kommt hinzu: Mit der Siegelurkunde erweitert sich nicht nur der Kreis möglicher Urkundenaussteller erheblich, vor allem nimmt auch die Zahl der ausgestellten Urkunden quasi explosionsartig zu. Selbst wenn die jetzt durch das Vorhandensein des Siegels fehlende Veranlassung für herausgehobene Schriften keine Rolle spielen würde, würde doch durch die bloße Menge der jetzt auszustellenden Urkunden auch die Zeit für „Kalligraphisches“ fehlen. Insofern ist es kein Wunder, dass im nächsten Beispiel – ein Urkunde des Kaiser Ludwig des Bayern aus dem Jahr 1331, in der es um die Belehnung eines Grafen mit einem Landgericht geht – nicht nur die gesamte äußere Form der Urkunde sehr viel schlichter ist, sondern auch die Urkundenschrift selbst sich kaum mehr von einer gewöhnlichen Kanzleischrift dieser Zeit unterscheidet. Der einzig verbleibende Unterschied ist der, dass die Schrift in einer Urkunde in der Regel sauber geschrieben, ohne Streichungen und ohne Korrekturen daherkommt. So, oder so ähnlich sehen in dieser Zeit die meisten Königsurkunden aus.

Urkunde Kaiser Ludwigs des Bayern (1331)

Prunkurkunde Ludiwgs des Bayern

Prunkurkunde Kaiser Ludwigs des Bayern (1331)

Dass es jedoch auch anders geht, zeigt sich deutlich am nächsten Beispiel. Umso erstaunlicher ist es dabei, dass es sich hierbei um eine Urkunde desselben Herrschers – Ludwig der Bayer – und noch dazu aus dem selben Jahr, nämlich 1331, handelt. Am auffälligsten ist hierbei die opulente Auszeichnungsschrift am Anfang und am Ende der Urkunde. Wie schon beim ersten Beispiel aus der Salierzeit wird diese Auszeichnungsschrift zum einen für die Intitulatio verwendet, zum anderen für die Wiederbelebung der Signumzeile einschließlich des Monogramms. Diese feierlichere Ausgestaltung der Urkunde erklärt sich aus ihrem Inhalt: Ludwig der Bayer bestätigt der Reichsstadt Regensburg mehrere Zoll- und Handelsprivilegien. Allein der Umstand, dass dies für eine Fernhandelsstadt wie Regensburg zentrale und überlebenswichtige Rechte sind, rechtfertigt die deutliche repräsentativere Ausgestaltung. Dies ist kein bloßer Verwaltungsakt wie noch im zweiten Beispiel; dies ist ein großer Staatsakt. Sieht man sich jedoch die Schrift des Hauptteils der Urkunde an, dann stellt man fest, dass hier wiederum jegliche Opulenz fehlt. Es handelt sich zwar um eine sehr saubere, schöne Schrift, aber eben auch um eine einfache Schrift, der man, wie es schon für das vorangegangene Beispiel Gültigkeit hatte, ansieht, dass man sie auch als Kanzleischrift in einem ganz gewöhnlichen Amtsbuch dieser Zeit finden könnte. Aus diesen Beispielen zeigt sich recht deutlich, dass die Entwicklung der Urkundenschrift immer im Zusammenhang mit der Entwicklung des Urkundenwesens an sich betrachtet werden muss.

Zitiervorschlag
Thomas Engelke: Urkundenschriften, in: Mathias Kluge (Hg.), Mittelalterliche Geschichte. Eine digitale Einführung (2014). URL: https://mittelalterliche-geschichte.de/engelke-thomas-01