Titularbücher
von Alexander Denzler (Eichstätt-Ingolstadt)
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Als „Titularbuch“, „Titulaturbuch“ oder – seltener – „Titelbuch“ bezeichnet man entsprechend des Wortgebrauchs in der Vormoderne Nachschlagewerke für die korrekte Anrede von Personen und Institutionen in Korrespondenzen. Sie listen Titel – sogenannte Titulaturen – von tatsächlichen oder potenziellen Korrespondenzpartner:innen auf.
Abb. 1: Gedrucktes Titularbuch von 1487 mit Angaben für das Anschreiben eines Bürgers, Handwerkers und Juden (Bayerische Staatsbibliothek München, 4 Inc.c.a. 400 m).
Abb. 2: Titularbuch der Kanzlei des Reichskammergerichts von 1540 (Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 824, fol. 1r).
Unter Nennung oder Auslassung des Eigennamens wird die passende Titulatur des Briefempfängers bzw. der Briefempfängerin pauschal oder spezifizierend für verschiedene Bestandteile des Briefes – vom Adressfeld auf der Außenseite bis zur Schlussformel – genannt. Derartige Zusammenstellungen von Anreden sind zuerst in Sammelhandschriften und Ratgebern (etwa zur Ars dictaminis) überliefert. Mit der Schriftexpansion im ausgehenden Spätmittelalter entstanden handschriftliche Tiktularaufstellungen in eigens dafür angelegten und zusammengebundenen (Amts-)Büchern. Aus dem Jahr 1487 liegt erstmals ein gedrucktes Titularbuch vor.
1. Historische Entwicklung
Bis heute gibt es Ratgeber zur korrekten Anrede von Personen in (elektronischen) Schriftstücken. In der ständisch geprägten Gesellschaft der Vormoderne war das Bedürfnis und Erfordernis zum Gebrauch richtiger Anreden jedoch weitaus virulenter. Denn die sozialen Verhältnisse und Hierarchien mussten fortlaufend zum Ausdruck gebracht werden; jede noch so kleine Ungenauigkeit wie die falsche Verwendung von Ehrerbietungsadjektiven (etwa hochwürdig oder allerhochwürdigst) konnte Störungen, ja sogar schwere Krisen auslösen. Um den Frieden zu wahren und standesgemäß korrespondieren zu können, entstanden zahlreiche Ratgeber und schließlich eigene Titularbücher.
Ars Dictaminis
Im lateinischen Europa des 11. Jahrhunderts bildete sich eine Ars dictaminis genannte Lehre zur sozialadäquaten und stilgerechten Abfassung von Texten heraus. Bis ins 16. Jahrhundert hinein erteilten hunderte Autoren praktische Ratschläge zur Abfassung von Briefen. Neben der Bezeichnung des Absenders (intitulatio) und des Empfängers (inscriptio) war die eigentliche Grußformel (salutatio) ein fester Bestandteil der Ratgeber. Musterhafte Textvorlagen erhoben den sozialen Status der Kommunikationspartner zum konstitutiven Ausgestaltungsprinzip von Briefen. Seit Anfang des 15. Jahrhunderts verbreiteten sich eigene Salutatiosammlungen.
Titularbücher als eigene Gattung
Die auch Briefrhetoriken, Formularbücher, Briefsteller oder etwa Kanzleibücher genannten Ratgeber der Ars dictaminis widmeten sich nur selektiv der Anrede ebenso wie etwa juristische Sammelhandschriften, die punktuelle Zusammenstellungen von Titulaturen enthalten. Auch die ersten gedruckten Übersichten konnten nur einen festen Kanon an Titulaturen benennen. Nach 1500 begannen besonders Kanzleien, aber auch Privatpersonen und Familien, Titulaturen in größerem Umfang in vorab dafür bestimmten oder nachträglich zusammengebundenen (Amts-)Büchern aufzulisten. Ziel war es, die Anreden systematisch entsprechend den eigenen Kontakten zu erfassen und die Genauigkeit der Einträge in Abhängigkeit vom eigenen Sozialstatus garantieren zu können. Zum Aufkommen der Titularbücher als eigene Gattung haben eine steigende Komplexität sozialer Verhältnisse, der expansive Gebrauch von Korrespondenzen sowie – damit verbunden – eine Ausweitung und Intensivierung der Kontakte aufgrund der Herrschaftsverdichtung und anwachsenden Vernetzung der Welt beigetragen. Hinzu kam eine allgemeine Bedeutungszunahme von Schriftlichkeit, befördert durch Buchdruck, Humanismus und Reformation.
Abb. 4: Teils stark abgegriffene Einbände von Titularbüchern für zwei Eichstätter Fürstbischöfe (links, ca. 1535 – nach 1600), für den sächsischen Kurfürsten Christian I. (Mitte, 1588) und die bayerischen Landstände (rechts, 1627) [links: Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt, Cod. st 305, Mitte: Landesbibliothek Coburg, MS Cas 88; rechts: Staatsarchiv Landshut, Landschaft Unterlands, Bände und Rechnungen 404].
2. Pluralität der Titularbücher
Die in (Amts-)Büchern aufgeschriebenen Titulaturen entwickelten sich im Laufe der Frühen Neuzeit zu einem räumlichen und ständisch-sozialen Breitenphänomen. Ob Kaiser, Könige wie jene von Frankreich und England, die Königin von Schweden, Kurfürsten, Herzöge und Herzoginnen, Fürsten und Fürstinnen, Grafen und Gräfinnen oder Reichs- und Landstädte, sie alle legten Nachschlagewerke zum korrekten Gebrauch von Anreden an. Auch bürgerliche und bäuerliche Einzelpersonen erstellten solche Verzeichnisse. Darüber hinaus führten geistliche Einrichtungen (etwa Klöster, Damenstifte und Jesuiten) und weltliche Organisationseinheiten wie Reichskreise, Kantone, Landstände, Universitäten und Gerichte zum Teil über Jahrhunderte hinweg eigene Titellisten.
3. ÄUßERE MERKMALE
Umfang, Format und Einband von ein- und teils mehrbändigen handgeschriebenen Titularbüchern können sehr stark variieren. Das Spektrum reicht von hundertblättrigen Zusammenstellungen in Folioformat mit festem Einband bis zu kleinen ungebundenen Titulaturübersichten mit wenigen Seiten. Auch das Layout der einzelnen Seiten bzw. Blätter ist ebenso verschieden wie die vorhandene oder ausgesparte Aufbereitung mittels Paginierung bzw. Foliierung oder die (Nicht-)Anlage eines Inhaltsverzeichnisses und/oder Indexes. Grundlegende Unterschiede ergeben sich zudem bei Titularbüchern, die mehr für Repräsentationszwecke und weniger für den Schreiballtag in den Kanzleien angelegt wurden. Letztere zeichnen sich durch das Fortschreiben (durch mehrere Schreiber) und überdies durch teils umfängliche Nachträge und Korrekturen zu bereits aufgenommenen Einträgen aus.
Beispiel: Das Titularbuch des Fürststifts Kempten
Nicht alle, aber die meisten Titularbücher wurden rege genutzt. Dies belegt eindringlich das von 1760 bis 1800 geführte Titularbuch des Fürststifts Kempten. Auf denn insgesamt 126 Blättern (siehe die Folgebeschreibung) sind zahlreiche Nachträge und Durchstreichungen zu finden . Außer foliierten, aber leeren Blättern [77r – 88v], denen sich 36 unfoliierte und unbeschriebene Leerseiten anschließen [nach 88v], gibt es 76 beschriebene und mit Linien unterteilte Blätter. Auf der im Bild (Abb. 5) befindlichen rechten Spalte von fol. 68v stehen Name und Titulatur, während die schmalere linke Spalte eigentlich nur für die – am Ende des Buches im Register zusammengeführte – Verschlagwortung vorgesehen war. Unter dem Eintrag zum „Freisinger Fürst“ (links), dem „Hochwürdigsten Fürsten Ludwig Joseph, Bischofen zu Freysingen, des Heil: Römischen Reichs Fürsten“ (rechts), findet sich aber zusätzlich der – wiederum korrigierte – Nachtrag „Unserem besonders Lieben Herrn Vettern“ (links). Und auch bei dem darunter stehenden „Graf Lerchenfeld dom herr“ schließen sich nach der Verschlagwortung dicht gedrängt und mehrfach korrigiert französische Titulaturnachweise an
.
4. INNERE MERKMALE
Die innere Ausgestaltung der Titularbücher hängt sehr stark von der je eigenen Zusammensetzung der Kontakte ab. Ohne Kaiser, Könige und Päpste kamen jedoch viele Titularbücher nicht aus, da der Aufbau der Titularbücher häufig einer hierarchischen Ordnung verpflichtet war. Neben solchen ideellen und repräsentativen Bezugspunkten der hierarchischen Spitze oder einzelner sozialer Rangstufen gab es Anreden von real kontaktierten Personen. Sie wurden in Abhängigkeit von der jeweiligen sozialen Stellung oder Funktion – so vor allem bei Amtsträgern – in die hierarchische Titulaturübersicht aufgenommen und immer dann aktualisiert, wenn sich Stand, Amt, Würde, Funktion oder auch Arbeitsort der jeweiligen Person geändert hatte – und der Kontakt für das eigene Denken und Handeln noch relevant war.
Variabilität der Inhalte, Sprache und Ordnung
Außer dem Rang und der Funktion wird – oftmals grundlegend als erstes – zwischen geistlichen und weltlichen Personen unterschieden. Daneben können, besonders bei einer (außer-)europäischen Ausformung des Kontakthorizontes, räumliche Bezugspunkte die Einträge nach Ländern oder Städten ordnen. Damit zusammenhängend sind zwei- oder mehrsprachige, aber ebenso in Abhängigkeit von der Lingua francaeinsprachig lateinische oder französische Titulaturangaben möglich. Schließlich können geschlechtliche Unterscheidungen ebenso konstitutiv sein wie die Differenzierung zwischen Einzelpersonen und Institutionen. Letzteres betrifft etwa auswärtige Domkapitel, aber ebenso eigene Ämter und Gerichte. Titularbücher erfassten nämlich in der Regel nicht nur die außerhalb, sondern auch innerhalb des eigenen Verwaltungs- und Herrschaftsgebietes bestehenden Kontakte.
Im Unterschied zu alldem gibt es Titularbücher, die nur alphabetisch oder chronologisch, entsprechend der ein- oder ausgehenden Korrespondenz und damit nicht hierarchisch sortiert sind. Zu guter Letzt ist der hybride Charakter vieler Titularbücher zu betonen. So können den Titulaturen vor- oder nachgelagerte Mustertexte, Anweisungen für die formgerechte Sprache, Wörterbücher oder etwa Gebührenordnungen mit aufgenommen sein.
Titulaturen mit und ohne Namen
Davon unberührt besteht der Kern eines jeden Titularbuchs aus der Nennung von Titulaturen, und zwar entweder unter Anführung (siehe Abb. 5) oder Auslassung des spezifizierenden Eigennamens. So wird in einem englischen Titularbuch aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts für den damaligen französischen König Ludwig XIV. (Abb. 6) dessen Anrede pauschal ohne Namen (Au Roy de France) für die Briefaußenseite (Superscription) und den Beginn des Briefes (La lettre) angeführt. Zusätzlich finden sich Formulierungshinweis zur Briefbeendigung (Conclusion) und zur Unterschrift (Souscrip).
5. FORSCHUNGSDESIDERATE
Die hier skizzierte Entstehung und Verbreitung von Titularbüchern bedürfen noch einer näheren Erforschung (siehe hierzu auch den Imagefilm „Forschungsprojekt: Titularbücher der Frühen Neuzeit“ unter https://www.youtube.com/watch?v=Voe8F1O9flY).
Dies betrifft zunächst die weitergehende Einordnung der Zusammenstellungen von Titulaturen in das weite Feld der Sprachratgeber einerseits und der verschiedenen Formen von Personenverzeichnissen andererseits. Neben dem Verhältnis von gedruckten und handgeschriebenen Titulaturlisten sind es zudem besonders die Anlage und Fortführung, aber ebenso die – teils erst im 19. Jh. einsetzende – Nichtaktualisierung von Titulaturzusammenstellungen mit teils tausenden Kontakten, die als Forschungsdesiderate zu markieren sind. Es geht also darum, auf einer erweiterten Quellengrundlage – so vor allem Verwaltungsakten und Korrespondenzen – die konkrete Praxis der 1.) Erstellung und 2.) (Nicht-)Verwendung von Titularbüchern in Briefen, aber auch in anderen Schriftstücken (so etwa Urkunden und Verordnungen) zu untersuchen, wobei Kontinuitäten und Brüche vom 15. bis zum 19. Jahrhundert von besonderem Interesse sind.
Auch die systematische Erfassung von Titularbüchern steht erst am Anfang (https://titularbuecher.ku.de) und sollte fortgesetzt werden. Denn mit Titularbüchern eröffnen sich neue Perspektiven besonders für die Verwaltungs- und Wissensgeschichte, aber ebenso für die Sprach- und Kommunikationsgeschichte. Dabei geht es nicht bloß um die Erhellung einer bislang zu wenig bekannten Quellengattung, sondern ganz grundsätzlich um die Funktion von Anreden für die jeweilige Gesellschaft. Hierfür sollten soziale, politische, religiöse und kulturelle Spezifika des Erlernens, des Gebrauchs und der (schriftbasierten) Memorierung von Anreden in sowohl epochenübergreifenden als auch europäischen und außereuropäischen Bezügen einbezogen werden.
Zitiervorschlag
Alexander Denzler: Titularbücher, in: Mathias Kluge (Hg.), Mittelalterliche Geschichte. Eine digitale Einführung (2025). URL: https://mittelalterliche-geschichte.de/denzler-alexander